Energiewirtschaftsrecht

Unser Verwaltungsrechtsteam berät sowohl die öffentliche Hand als auch private Marktteilnehmer bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Ausschreibungen von Konzessionsverfahren in den Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Darüber hinaus vertreten sie ihre Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Beratung von Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG
  • Beratung von kommunalen Unternehmen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen im Vorfeld und im Rahmen der Teilnahme von Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG
  • Vertretung in Eil- und Hauptsacheverfahren vor den Gerichten im Zusammenhang mit Konzessionsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Netzherausgabe

Unsere Ansprechpartner für Energiewirtschaftsrecht:

Bielefeld