Insolvenzanfechtung

Vermögensverschiebungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens können nach der Insolvenzordnung rückgängig gemacht werden. Gelegentlich wird dies von Insolvenzverwaltern übertrieben und oft liegen die überwiegend vom Insolvenzverwalter darzulegenden und zu beweisenden Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht oder nicht vollständig vor.


Seit vielen Jahren wehren wir für Unternehmen, insbesondere für Banken, zweifelhafte Insolvenzanfechtungen erfolgreich ab.

Unsere Ansprechpartner für Insolvenzanfechtung:

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Verl