Kollektivarbeitsrecht

Die Interessen von Arbeitnehmergruppen werden häufig stellvertretend durch Betriebs- und Personalräte wahrgenommen. Die Betriebsverfassung spielt besonders in deutschen Unternehmen eine gewichtige Rolle; Tarif- und Betriebsparteien regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Dies erfordert auch und gerade in der anwaltlichen Begleitung besonderes Know-how und bisweilen Verhandlungsgeschick – wir bieten es.

Schwerpunkte im Kollektivarbeitsrecht:

  • Verhandlungen bei Abschluss und Änderung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vertretung in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren aller Art
  • Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Umstrukturierung zur Modifikation der Mitbestimmung 
  • Beratung zur Änderung einer bestehenden Tarifbindung
  • Beratung bei der Mitbestimmung im Unternehmen
  • “Arbeitsrecht in der Industrie 4.0”, insbesondere: Entwicklung variabler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle

Unsere Ansprechpartner für Kollektivarbeitsrecht:

Bielefeld

Friederike Streitbörger

Dr. Götz Zerbe

Düsseldorf

Dr. Götz Philipp

Herford

Corinna Maringer

Potsdam

Dr. Marcus Flinder

Dr. Jochen Lindbach

Andreas Lietzke