„Schlecht verhandelt“ ist kein Grund für sehr ungleiche Bezahlung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 16.02.2023, dass Arbeitgeber Gehaltsunterschiede von Frauen und Männern, die die gleiche Tätigkeit verrichten und in etwa zeitgleich eingestellt worden waren, nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21). Deshalb gab das höchste  Arbeitsgericht einer Arbeitnehmerin, nachdem sie in zwei Instanzen unterlegen war, nun Recht: Sie erhielt eine Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung.

Dabei weist das Bundesarbeitsgericht in seiner zu dieser Entscheidung am 16.02.2023 veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass jedenfalls die Entschädigung darauf beruht, dass die Arbeitnehmerin wegen der ungleichen Bezahlung einer Ungleichbehandlung aufgrund ihres Geschlechts unterlegen war.  

Die Einzelheiten zu dieser Entscheidung entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts unter

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/

 

Nora Loof

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)