Designrecht

Das Designrecht ist eine neue Bezeichnung für das frühere Geschmacksmusterrecht. Es regelt den Schutz von ästhetischen Gestaltungsformen wie Stoffmustern, Schmuck und Designerstücken (Accessoires, Möbel etc.). Hier beraten wir Sie unter anderem bei der Anmeldung deutscher Designrechte und EU-Geschmacksmuster.

 

Zu unserem Portfolio gehören auch Beratungsleistungen bei Designverletzungen, insbesondere bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sowie die Gestaltung von Designnutzungs- und Lizenzverträgen.

Unsere Ansprechpartner für Designrecht:

Bielefeld