Pressemitteilung vom 14.05.2021
Berufungsverhandlung wegen Corona-Ungleichbehandlung am 1. Juni
Schloss Diedersdorf wehrt sich gegen zweierlei Maß
Im Rechtsstreit gegen das Land Brandenburg wegen grober Ungleichbehandlung von Gastronomen bei den Entschädigungszahlungen für den ersten Corona-Lockdown vom Frühjahr 2020 geht die Wirtschaftskanzlei Streitbörger jetzt in die zweite Instanz.
Rechtsanwalt Thorsten Purps vom Potsdamer Büro der überregionalen Sozietät Streitbörger vertritt den Eigentümer des Schlosses Diedersdorf Thomas Worm nun auch vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel. Die Verhandlung ist für den 1. Juni um 10.30 Uhr im Saal 018 angesetzt. Sie folgt auf das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24. Januar, Schloss Diedersdorfs erste Klage abzuweisen. Anwalt Purps erklärte nun: „Nach wie vor halten wir den vom Landgericht gewollten Ausschluss ausgerechnet der Gastronomen, die sich konsequent an Gesetz und Ordnung gehalten haben, für eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.“
Das Schloss Diedersdorf ist als Tagungs- und Event-Location mit Standesamt, Restaurantbetrieb, Hotel sowie des größten Biergartens in der Region Brandenburg und Berlin eine feste Größe und wichtiges Ausflugsziel. Bundesweit bekannt wurde das Schloss als Kulisse der RTL-Sendung Bauer sucht Frau, ebenso wie durch die Musikantenscheune des RBB.
Der Rechtsstreit dreht sich um die aufgrund einer Verordnung verfügte Schließung des Betriebs während der ersten Corona-Welle vor einem Jahr. Wegen der Corona-Pandemie musste das Unternehmen ab dem 18. März 2020 für Monate seine Tätigkeit einstellen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar bei Corona-Schließungen von Gastronomiebetrieben eine teilweise Entschädigung für entgangenen Gewinn während der ersten sechs Wochen des Stillstands vor. Das Land Brandenburg aber hat dieses Bundesgesetz bisher so ausgelegt, dass mindestens ein tatsächlicher Corona-Fall im Betrieb vorgekommen sein muss. Gastronomen wie Thomas Worm, die zu Beginn der Pandemie allein wegen des allgemeinen Tätigkeitsverbots ihre Betriebe schließen mussten und dank penibler Hygienemaßnahmen ihr Personal geschützt haben, gingen in Brandenburg leer aus.
„Viele Gastronomen in Brandenburg“, so Rechtsanwalt Purps weiter, „haben ebenso wie mein Mandant den Antrag auf Entschädigung gestellt, sind aber allein wegen des Fehlens einer tatsächlichen Corona-Erkrankung leer ausgegangen.“ Thomas Worm sagt dazu: „Es kann doch nicht sein, dass wir bestraft werden dafür, gleich am Beginn der Pandemie durch schnelle, gründliche Schutzmaßnahmen schon vor dem Lockdown Ansteckungen erfolgreich verhindert zu haben.“
Um die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes in genau dieser Frage, ob Entschädigungen auch ohne Infektionen im Betrieb zu leisten sind, ging es im ersten Gerichtsverfahren, wie auch jetzt in der Berufung.
Neu für die Bewertung der Rechtslage ist eine Wortmeldung des früheren Präsidenten des Bundes-Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, die ebenfalls am 24. Januar – kurz nach der Verhandlung des Landgerichts am selben Tag – durch die Nachrichtenagenturen ging. Papier vertritt demnach den Rechtsstandpunkt, dass Unternehmen und Selbständige, die aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssen, „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“ werde. Deshalb, so Papier weiter, müsste ihnen „ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden“. Und schließlich, ganz konkret: „Der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen.“ Dass aber bisher eher nach den verfügbaren Haushaltsmitteln entschieden werde und in maßgeblichen Richtlinien ausdrücklich formuliert sei, es gebe keinen Rechtsanspruch auf Leistung, „halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig." Rechtsanwalt Thorsten Purps erwartet nun, „dass Papiers sehr gewichtige Stimme beim Oberlandesgericht Gehör findet.“
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Das Schloss Diedersdorf in Brandenburg am südlichen Stadtrand von Berlin
Der Eigentümer des Schlosses Diedersdorf Thomas Worm
Das Potsdamer Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger
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Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps vom Potsdamer Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger.
Foto: Karoline Wolf (wir bitten um Nennung des Namens)